Die Zweitmeinung
Deckt Ihr IT-Dienstleister Sie wirklich ab? Und können Sie das belegen, bevor der Kunde oder der Auditor danach verlangt?
Sie haben die IT ausgelagert, aber es gibt keinen Nachweis, dass Ihr Dienstleister Sie abdeckt. Fällt Ihr Unternehmen unter NIS2, muss Ihre Geschäftsleitung die Risikomanagementmaßnahmen selbst billigen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 BSIG). Diese Pflicht ist nicht delegierbar. Wir prüfen den Zustand unabhängig, weil wir an dem Betrieb nichts verdienen. Und wir liefern den Bericht. Sie wissen, welche Tür offen ist, bevor jemand durchgeht.
Wir verdienen nichts an dem, was wir prüfen.
Niemand im Raum vertritt Sie gegen den Partner. Diesen Platz nehmen wir ein. Keine Provision, keine Marge, keine Beteiligung am Vertrag Ihres Dienstleisters.
Haben Sie eine eigene IT-Leitung, prüfen wir nicht ihre Arbeit. Den Dienstleister hat sie nicht ausgesucht, also soll sie ihn auch nicht benoten müssen. Der Bericht geht zuerst an sie, und sie legt ihn vor.
Was wir uns ansehen
- Vertrag gegen Realität. Was beauftragt ist und was tatsächlich läuft.
- Wer Zugang hat. Welche externen Konten, Rollen und Datenkopien offen stehen und ob das noch jemand nachhält.
- Was kein Betreiber im Auftrag hat. Risiko, Governance, die Pflichten aus NIS2, ISO 27001 und DORA, das Reporting an die Geschäftsführung.
- Einen Befundbericht: was gut läuft, was fehlt, was gefährlich ist. Priorisiert.
Nur lesender Zugriff, keine Änderungen an Ihren Systemen.
Die Zweitmeinung ist unsere Aufnahme, angesetzt auf ein bereits ausgelagertes Setup. Mit dieser Aufnahme begann jedes unserer Mandate, die Fälle stehen hier. Der Preis richtet sich nach Ihrer Systemlandschaft, nicht nach der Mitarbeiterzahl.
Musterdaten, kein Kundenmaterial
Auszug aus einem Befundbericht
| Vertrag | Beobachtet | Priorität | Aufwand |
|---|---|---|---|
| tägliche Backups | Restore nie getestet | hoch | gering |
| MFA für alle Admins | drei Dienstleister-Konten ohne MFA | hoch | gering |
| monatliches Patchen | zwei Server seit 8 Monaten offen | mittel | mittel |
Die linke Spalte steht in Ihrem Vertrag. Die rechte kommt aus dem lesenden Blick in Ihre Systeme, nicht aus dem, was man uns erzählt. Fehlt dort eine Zusage, ist genau das der Befund.
Kein Misstrauensvotum
Das ist keine Abrechnung mit Ihrem Dienstleister. Die meisten sind im Betrieb gut. Keiner von ihnen wurde beauftragt, Governance zu übernehmen oder die eigene Arbeit zu benoten. Das ist eine strukturelle Lücke, kein Versagen. Arbeitet Ihr Partner gut, steht das im Bericht.
Danach, zwei Wege
Was danach kommt, entscheiden Sie.
Wir vertreten Sie gegenüber dem Dienstleister: Anforderungen setzen, die Lieferungen im Review-Takt prüfen, zwischen Geschäftsführung und Partner übersetzen. Der Partner behält den Betrieb.
Aufsatz · GovernanceWir liefern die Schicht, die Ihr Partner nicht liefert und nie sollte: Governance, ISO 27001, NIS2, Risikomanagement, geschlossene ISMS-Lücken, das Reporting nach oben. Nicht in Konkurrenz zu Ihrem Dienstleister, als Ergänzung.
Erstgespräch
Wir antworten innerhalb eines Werktags.
Was in die erste Mail gehört
- Wer Sie sind und Ihr Unternehmen.
- Worum es geht: der Auslöser, das eigentliche Problem. Ein, zwei Sätze reichen.
- Wenn ein Kunde, ein Investor oder eine Aufsicht eine Frist gesetzt hat: das Datum dazu.
- Nach einem Vorfall: der Stand der Forensik.